Holz A1 - A3

Altholz A1-A3 bezeichnet unbehandeltes und naturbelassenes Holz



Holz A4


Holz A4 bezeichnet behandeltes Holz und muss gesondert entsorgt werden, da dieser als gefährlicher Abfall eingestuft wird.

- Verbranntes Holz

- Imprägniertes Holz

- Holz mit Holzschutzmittel versehen


 
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